Die Scheidung ist die formelle, juristische Beendigung einer Ehe.
Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, durch Scheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Die Scheidung oder die Aufhebung muss durch richterliches Urteil erfolgen.
Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe. Die Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und wenn nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.
Scheidungsverfahren
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