Tätigkeit im anwaltlichen Bereich in Lampertheim:
Seit 1988 ist Herr Rechtsanwalt und Notar Walter Schott mit lokaler Zulassung am Amtsgericht Lampertheim und dem Landgericht Darmstadt als Rechtsanwalt tätig.
Mit Wirkung zum 01.07.2002 wurde er bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste eingetragen.
Darüber hinaus betätigt er sich wegen seiner Doppelqualifikation als Notar in Lampertheim.
Herr Rechtsanwalt und Notar Walter Schott wurde für die Dauer seiner Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht Lampertheim und dem Landgericht Darmstadt zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz Lampertheim bestellt.
Als Rechtsanwalt liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht und Arbeitsrecht.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Rechtsanwalt und Notar Walter Schott aufgrund der nachgewiesenen bewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen am 6.11.2006 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Sein besonderer Interessenschwerpunkt liegt im Internationalem Privatrecht mit Bezug auf den Erbfall - Güterrecht, Immobilien im Ausland.
Eingetragen unter der Mitglieds-Nr. 123513 bei der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
Telefon 069/170098-01, Fax 069/170098-50
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