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Familienrecht in Lampertheim

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Rechtsanwalt und Notar Schott ist Fachanwalt für Familienrecht in Lampertheim bei Mannheim.

Als Rechtsanwalt liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht und Arbeitsrecht. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Rechtsanwalt und Notar Walter Schott aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen am 6. November 2006 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei in Lampertheim sind mithin alle Bereiche des Familienrechts, so auch Vertretung im Scheidungsverfahren, Gestaltung von Eheverträgen, Unterhaltsberechnungen, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht. Rechtsanwalt und Notar Schott ist Fachanwalt für Familienrecht im hessischen Lampertheim (Raum Mannheim, Darmstadt).

Die Anforderungen und Inhalte für den Fachanwalt für Familienrecht sind gesetzlich geregelt. Auf Basis der Fachanwaltsordnung, § 12 FAO, müssen nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht vorliegen, insbesondere in Bezug auf:

1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft:

- Unterhaltsrecht
- Betreuungsrecht
- Eherecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaft
- Sorgerecht und Kindschaftsrecht
- Hausrat und eheliche Wohnung
- Ehescheidung und Trennung
- Vereinbarungen zu Trennung und Scheidung
- Ehevertrag
- Güterrecht
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsvollstreckung, Pfändung, Versteigerung
- Erbrecht

2. Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht:
- Verfahrens- und Kindschaftsrecht
- Kostenrecht

3. Internationales Privatrecht im Familienrecht, auch sog. Internationales Familienrecht

4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung: Mandantengespräch, Beratung, Mediation.

Herr Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht in Mannheim-Lampertheim, nahm am 30.03.2007 am Fortbildungsseminar zum Neuen Unterhaltsrecht im Familienrecht in Heidelberg (Rhein-Neckar Kreis) teil.

Sein besonderer Interessenschwerpunkt liegt neben dem Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht und Arbeitsrecht, sowie im Internationalen Privatrecht mit Bezug auf den Erbfall - Güterrecht, Immobilien im Ausland.

Kanzlei Walter Schott Lampertheim

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